Satzung und Teilnahmebedingungen des Award Unternehmer-Ass

§ 1. Ziele des Awards

1.1 Der Award Unternehmer-Ass dient der Auszeichnung unternehmerisch aktiv agierender Agentur- und Maklerbetriebe. Schwerpunkt ist die Unternehmensführung, das Vorhandensein von Prozessen und Strategien. Besonders herausragende Unternehmungen werden ausgezeichnet.

§ 2. Award-Kategorien

  1. Auszeichnungen werden vergeben in den Kategorien
    • Agenturen der Exklusivorganisation
    • Maklerbetriebe und Mehrfachagenturen
  2. In jeder Kategorie sind die Bewertungskriterien für eine Auszeichnung für alle Teilnehmer gleich.
  3. In der Anlage 1 sind die jeweils bewertungsfähigen Kriterien aufgeführt.

§ 3. Bewerbungen

  1. Bewerben können sich alle eigenständigen Unternehmen der Assekuranz, d.h. der Finanz- und Dienstleistungsbranche, unabhängig ihrer Gesellschaftsform, die sich in die Kategorien des Awards einordnen können. Bewerbungen eines Bewerbers in beiden Kategorien sind auf Grund der Marktstrukturen nicht möglich.
  2. Jeder Bewerber muss erklären, in welcher Kategorie er sich bewirbt.
  3. Die Bewerbungen, die Namen der Bewerber sowie deren Abschneiden werden vertraulich behandelt. Die für die Award-Bewerbung angegebenen persönlichen und unternehmensbezogenen Informationen werden nur zum Zweck der Award-Bewerbung genutzt.
  4. Die Auswertung erfolgt durch die Jurypartner mittels festgelegter interner Kriterien und nach einem bestehenden Punktesystem.
  5. Ein rechtlicher Anspruch auf den Erhalt des Award Unternehmer-Ass besteht nicht.

§ 4. Jury/ Förderer

  1. In der Anlage 2 sind die aktuellen Juroren aufgeführt. Jeder der bei der Vergabe beteiligten Institutionen (Förderer), stellt einen Juror. Jeder Juror kann weitere Juroren vorschlagen. Über die Aufnahme eines vorgeschlagenen Bewerbers entscheiden die Juroren in Abwesenheit des Bewerbers.Satzung Award Unternehmer-Ass Seite 2 von 5 Seiten
  2. Jedes neue Jury-Mitglied wird zunächst für ein Jahr berufen. Rechtzeitig vor dem Folge-Award wird (in Abwesenheit des neuen Jury-Mitglieds) entschieden, ob ihm die Teilnahme als Jury-Mitglied für den Folge-Award angeboten wird. Jedes Jury-Mitglied kann fristlos seinen Austritt aus der Jury erklären.
  3. Die Jury-Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und ohne Vergütung bzw. Ersatz von Reise- und Reisenebenkosten.

§ 5. Jury-Abstimmungen

  1. 5.1 Die Abstimmung der Jury sollte im Rahmen einer Jury-Sitzung stattfinden, zu der rechtzeitig samt Agenda eingeladen werden soll. Abstimmungen können bei Dringlichkeit aber auch im Umlaufverfahren oder per Telefon und/oder Mail geschehen. Im Vorfeld der Juryabstimmung erfolgt die Auswertung der Bewerberdaten durch die Institut Ritter GmbH. Hierbei erfolgt bereits ein Vorentscheid, der Grundlage der weiteren Bewertung ist. Ausschließlich die besten 5 je Kategorie werden in die Jurywertung einbezogen.
  2. In der Abstimmung hat jedes Jury-Mitglied ein gleiches Stimmrecht. Kann ein Jury-Mitglied nicht an einer Abstimmung teilnehmen, so kann er ein anderes Jury-Mitglied mit der Abgabe seines Votums beauftragen. Enthaltungen sind möglich.
  3. Die Abstimmung erfolgt offen (und nicht geheim). Die Abstimmung und das Abstimmungsverhalten der Juroren unterliegen der Vertraulichkeit. Über die Veröffentlichung von Abstimmungsergebnissen sowie über die Art der Veröffentlichung wird im Einzelfall entschieden.
  4. Zu jeder Einzel-Entscheidung kann sich ein Jury-Mitglied mit Angabe des Grundes für befangen erklären. In diesem Fall kann er kein Votum für die betreffende Entscheidung abgeben. Die restliche Jury entscheidet über Anwesenheit / Nichtanwesenheit des betreffenden Jury-Mitglieds beim jeweiligen Entscheidungsprozess und ggf. über die Dauer der Abwesenheit.
  5. Entscheidungen zur Organisation des Awards können per einfacher Mehrheit erfolgen, soweit sie nicht das Ende des Awards betreffen. In diesem Fall ist Einstimmigkeit der Jury erforderlich.
  6. Entscheidungen zur Vergabe von Auszeichnungen bedürfen einer Einstimmigkeit der Jury-Mitglieder, die am Finale teilgenommen haben. Ist auch nach der dritten Abstimmung kein einheitliches Votum erreichbar, so entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Entscheidungen über die Erst-Aufnahme bzw. eines Verbleibes bzw. einer Übernahme in die Stamm-Jury eines (potentiellen) Jury-Mitglieds hat jedes Mitglied der Stamm-Jury ein Veto-Recht.

§ 6. Jury-Aufgaben

  1. Die Aufgaben der Jury-Mitglieder bzw. seiner Beauftragten sind:
    1. Erstellung / Wartung des Fragenkatalogs,
    2. Bewertung der Bewerberantworten zum Fragenkatalog und Rückkoppelung der Bewertungen an den Bewerber,
    3. Ansprechpartner für Bewerber-Fragen und -Beschwerden zu Jury-Bewertungen der Bewerber-Antworten,
    4. Festlegung der Bewerber, die sich für die Entscheidungsrunde qualifizieren,Satzung Award Unternehmer-Ass Seite 3 von 5 Seiten
    5. Erstellung einer Bewertungsanleitung für die Entscheidungsrunde,
    6. Briefing der restlichen Jury-Mitglieder (des Finales) hinsichtlich der von ihnen definierten Final-Teilnehmer sowie einer Bewertungsanleitung für die Jury,
    7. Durchführen der Onlinepräsentation der Bewerber
    8. Präsenzpflicht bei der Award-Verleihung
    9. Erstellung der schriftlichen Laudationes der Award-Sieger, Sicherstellen der
    10. Information aller Teilnehmer.

§ 7. Award-Prozess

  1. Der eigentliche Award-Prozess besteht aus acht Phasen. Alle Phasen sind gekennzeichnet von möglichst großer Transparenz (für die Bewerber) und Objektivität.

Organisatorischer Ablauf:

    1. Ausschreibung über weitreichende mediale Plattformen (Internet, Unternehmer-Ass, Versicherungsmagazin etc.)
    2. definierter Bewerbungszeitraum (Datenaufnahme über Fragebogen, Rücksendung per Online, Mail, Post)
    3. Interne Auswertung mit Schwerpunkt auf „gelebtes Unternehmertum“ der 5 Besten je Kategorie
    4. Selektion im Rahmen einer Jurykonferenz
    5. Videopräsentation der ausgewählten Unternehmen
    6. Juryauswertungstag
    7. Mitteilung an die Teilnehmer per E-Mail
    8. Verleihung des Awards im Rahmen einer vorab festgelegten Veranstaltung
  1. Die ersten zwei Phasen bestehen aus der Erstellung eines spezifischen Fragenkatalogs, der den Bewerbern vorab über die einschlägigen Medien zur Verfügung gestellt wird. Der Fragekatalog besteht aus vier Teilgebieten (Schwerpunkte: allgemeine Angaben, Zahlen des Betriebes, Abläufe im Unternehmen, Mitarbeiter im Unternehmen, Strategien und weitere Besonderheiten sowie Prozessbeschreibung). Der Fragenkatalog muss zwingend fristgemäß eingereicht werden. In den Phasen drei bis sechs erfolgen intensive Auswertungen, Jurybesprechungen und die endgültige Festlegung der Rangfolge. Die Informationen über die Jury-Bewertungen dienen der Transparenz der Entscheidung. Abschließend werden alle Teilnehmer der Endauswertung über Ihr Ergebnis informiert. Die Awardverleihung erfolgt in einem feierlichen Rahmen.

§ 8. Auszeichnungen

  1. Derzeit gibt folgende Auszeichnungen
    • „Award in Platin“,
    • „Award in Gold“,
    • „Award in Silber“,
    • „Award in Bronze“
  2. Ein Award in Platin wird verliehen, wenn ein Teilnehmerunternehmen zum dritten Mal in Folge mit einem Award in Gold ausgezeichnet werden kann, wobei beim dritten Mal Gold die Platinverleihung greift. Preisträger die einen Award in Platin erhalten haben, werden für die nächsten 5 Jahre von einer Bewerbung ausgeschlossen.
    Ein Award in Gold wird verliehen für herausragend innovativ gelebtes Unternehmertum.
    Ein Award in Silber und Bronze wird verliehen als Rang 2 und 3 mit wenigen Punktunterschieden zum Gold-Award.
  3. In einem feierlichen Akt werden Urkunden an die Preisträger vergeben, in denen die Kategorie, die Auszeichnung, und der Preisträger enthalten sind. Die Urkunden sind so gestaltet, dass eine Kontinuität von Auszeichnungen beim Preisträger erkennbar ist. Der Gewinner des Awards in Gold bzw. Platin erhält eine Trophäe.
  4. Die Preisträger dürfen mit ihrer Auszeichnung werben. Die Werbedauer hängt von der Auszeichnung ab.

    Die Werbedauer beträgt:
    • Award in Platin: bis zum vierten Award nach Verleihung,
    • Award in Gold: bis zum dritten Award nach Verleihung
    • Award in Silber: bis zum zweiten Award nach Verleihung
    • Award in Bronze: bis zum nächsten Award nach Verleihung

§ 9. Finanzierung

  1. Der Award finanziert sich aus Förderer- und Sponsorengeldern.
  2. Sponsoren können im Jahr des Sponsorings des Awards je nach Paket die medialen Werbeflächen des Awards nutzen und werden dann auf den jeweiligen Award-Urkunden als Sponsor aufgeführt.
  3. Die Mindest-Sponsorengelder sind in der Anlage 3 aufgeführt.

§ 10. Organisation

  1. Der gesamte organisatorische Ablauf obliegt in Absprache der Förderer der Institut Ritter GmbH. Die Absprache kann jederzeit im Einvernehmen der Förderer geändert werden.

Anhang 1: Liste der bewertungsfähigen Kriterien

Bewertungsfähige Kriterien:

  1. Teil: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
    • Bewertung nach Zahlenmaterial
    • Schwerpunkt betriebswirtschaftlich gesundes Unternehmen
  2. Teil: Systematisierung des Unternehmens
    • Bewertung nach Punktesystem
    • Schwerpunkt Kundenstandardisierung und Abläufe
  3. Teil: Personalführung
    • Bewertung nach Punktesystem
    • Schwerpunkt Personalentwicklung
  4. Teil: Strategie und Marketing
    • Bewertung nach Punktesystem
    • Schwerpunkt Nutzung der medialen Plattformen, Vision 2020+

Anhang 2: Liste der Jury-Mitglieder

Stamm-Jury (Stand 09.2022)

Herr Steffen RitterInstitut Ritter GmbH
Frau Dana PaciaInstitut Ritter GmbH
Herr Andreas VollmerVertreter BVK e.V.
Herr Dominik HoffmannVertreter BVK e.V.
Dieter Knörrerbbg Betriebsberatungs GmbH / AssCompact

Anhang 3: Sponsorengelder

Das Mindest-Sponsorengeld beträgt p.a. 1.500 € zzgl. MwSt. und ist fällig nach Rechnungserhalt. Rechnungsstellung erfolgt durch die Institut Ritter GmbH. Interessierte Sponsoren können sich direkt an das Institut Ritter wenden. Verschiedene Sponsorenverträge sind möglich.


Anhang 4: Kontaktdaten

Institut Ritter GmbH
Frau Dana Pacia
Markt 5
06526 Sangerhausen

per E-Mail: dana.pacia@institutritter.de
per Fax: 03464-573982
per Telefon: 03464-573980